Common Contracts

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Geltungsbereich
April 7th, 2021
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    April 7th, 2021

Die besonderen Vertragsbedingungen für Leistungspakete im Dienstradleasing (BVBL_DR) gelten für alle im Lea- singschein aufgeführten Teilleistungen, „Leistungspakete“ genannt, die zwischen dem Leasingnehmer („LN“) und der Kazenmaier Fleetservice GmbH („LG“) im Leasingrahmenvertrag vereinbart werden. Sie gelten zusätzlich zum abgeschlossenen Leasingrahmenvertrag. Mit der Vereinbarung eines Leistungspakets verpflichtet sich der LG, ge- gen Entgelt bestimmte Aufwendungen nach Maßgabe dieser Vertragsbedingungen zu übernehmen, die ansonsten der LN im Rahmen seiner Verpflichtungen aus dem Leasingrahmenvertrag zu übernehmen hätte. Die Leistungen selbst werden von den Leistungserbringern in Form von Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen oder Lieferverträ- gen gegenüber dem LG erbracht. Die im Abschnitt „Hinweise für Dienstradfahrer“ (Seite 5 bis 7) beschriebenen Ver- fahren und Vorschriften sind einzuhalten. Sie sind Bestandteil dieser Vertragsbedingungen.