KOLLEKTIVVERTRAGNovember 24th, 2020FiledNovember 24th, 2020Für die Veranlagung des dem Arbeitgeber und den AWB/LB zugeordneten Vermögens sind sämtliche Veranla- gungsformen des § 25 PKG zulässig.
Für die Veranlagung des dem Arbeitgeber und den AWB/LB zugeordneten Vermögens sind sämtliche Veranla- gungsformen des § 25 PKG zulässig.