Common Contracts

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Einleitende Bemerkungen
October 1st, 2019
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    October 1st, 2019

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und der Karl Rejlek GmbH, nachstehend Besteller genannt, für den Bezug von Produktionsmaterial aller Art richten sich nach diesen Bedingungen und sonstigen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten gelten auch dann nicht, wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wurde, und zwar auch nicht teilweise und in jenen Punkten, die diesen Einkaufsbedingungen nicht widersprechen würden.