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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN ZUM HAUSVERWALTUNGSVERTRAG AUSGABE 2015
April 15th, 2015
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    April 15th, 2015

Zur Vereinfachung wird in diesen „Allgemeinen Bedingungen zum Hausverwaltungsvertrag“ auf die weibliche Form „Auftraggeberin“ usw. verzichtet und statt dessen „Auftraggeber“ usw. als Oberbegriff verwendet.