ALLGEMEINE SCHUTZLINIEN BEDINGUNGEN (ASB)December 7th, 2020
FiledDecember 7th, 2020Vermieterin und Mieter haben einen Mietvertrag unter Einbeziehung Allgemeiner Ver- mietbedingungen abgeschlossen, im Weiteren nur Vertrag bzw. AVB genannt. In diesem Vertrag hat der Mieter verschiedene Versicherungsdeckungsoptionen für den Mietge- genstand zur Auswahl, nämlich die (teilweise) Versicherung und Halterschaft im eige- nen Namen (siehe Ziff. II.) oder die Haftungsfreistellung, Versicherung und Halterschaft des Mietgegenstands durch die Vermieterin (siehe Ziff. III.). Die verschiedenen Versi- cherungsdeckungsoptionen unterliegen je nach Vereinbarung der verschiedenen oben aufgezählten Optionen den folgenden Regelungen.
ALLGEMEINE SCHUTZLINIEN BEDINGUNGEN (ASB)April 4th, 2007
FiledApril 4th, 2007Vermieterin und Mieter haben einen Mietvertrag unter Einbeziehung Allgemeiner Ver- mietbedingungen abgeschlossen, im Weiteren nur Vertrag bzw. AVB genannt. In diesem Vertrag hat der Mieter verschiedene Versicherungsdeckungsoptionen für den Mietge- genstand zur Auswahl, nämlich die (teilweise) Versicherung und Halterschaft im eige- nen Namen (siehe Ziff. II.) oder die Haftungsfreistellung, Versicherung und Halterschaft des Mietgegenstands durch die Vermieterin (siehe Ziff. III.). Die verschiedenen Versi- cherungsdeckungsoptionen unterliegen je nach Vereinbarung der verschiedenen oben aufgezählten Optionen den folgenden Regelungen.
ALLGEMEINE SCHUTZLINIEN BEDINGUNGEN (ASB)April 4th, 2007
FiledApril 4th, 2007Vermieterin und Mieter haben einen Mietvertrag unter Einbeziehung Allgemeiner Ver- mietbedingungen abgeschlossen, im Weiteren nur Vertrag bzw. AVB genannt. In diesem Vertrag hat der Mieter verschiedene Versicherungsdeckungsoptionen für den Mietge- genstand zur Auswahl, nämlich die (teilweise) Versicherung und Halterschaft im eige- nen Namen (siehe Ziff. II.) oder die Haftungsfreistellung, Versicherung und Halterschaft des Mietgegenstands durch die Vermieterin (siehe Ziff. III.). Die verschiedenen Versi- cherungsdeckungsoptionen unterliegen je nach Vereinbarung der verschiedenen oben aufgezählten Optionen den folgenden Regelungen.