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Vereinbarung
July 4th, 2018
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    July 4th, 2018

Wenn die Voraussetzungen zur Aufnahme ins Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX) erfüllt sind (inkl. schriftliche Einverständniserklärung der in derselben Wohnung mündigen Personen, dass der Vollzugsstelle jederzeit – auch ohne Voranmeldung – Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt wird) gelten für den WAEX-Anwärter bestimmte Rechte und Pflichten; unabhängig davon. ob er im Wohnheim oder selbständig wohnt. Wenn sein WAEX im Wohnheim Lindenfeld vollzogen wird, ist er bereit, ab Eintritts- oder Übertrittstag nebst der ordentlichen Hausordnung, Pensions- und Unkostenbeiträge auch folgende Bestimmungen und Bedingungen zu akzeptieren und einzuhalten: