PAUL MÜLBACHJuly 17th, 2006
FiledJuly 17th, 2006In den USA wurde das Tarifvertragsrecht erst seit 1935 voll anerkannt, während es in den europäischen Staaten bereits seit Jahrzehnten vorhanden ist. In Europa unterscheidet man zwei Arten der kollektiven Vereinbarung: 1. Tarifverträge, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften abgeschlossen werden und für mehrere Betriebe gelten und 2. die Betriebsvereinbarungen, welche zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat abgeschlossen werden und daher nur für den Einzelbetrieb gelten.