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Sonderbedingungen Versteigerung von NFT Zahlungen in Kryptowährung
November 10th, 2021
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    November 10th, 2021

Soweit VAN HAM Kunstauktionen GmbH & Co. KG (nachfol- gend „VAN HAM“) sowohl in öffentlichen Versteigerungen gemäß § 474 Abs. 1 Satz 2, § 383 Abs. 3 Satz 1 BGB als auch im Rahmen von Online-Auktionen NFT‘s (digitale) Objekte sowie damit zusammenhängende Gegenstände, Erfahrungen oder verbundene Rechte veräußert, gelten in Ergänzung und teilweiser Ersetzung, soweit durch die Eigenschaft eines NFT bedingt, diese Bedingungen neben den Versteigerungsbedin- gungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des VAN HAM Online-Portals. VAN HAM kann eine solche Versteigerung als öffentliche Versteigerung, als Online-Versteigerung oder als Kombination durchführen. Entsprechend der durch VAN HAM gewählten und angekündigten Art der Versteigerung finden die jeweiligen Bedingungen Anwendung.