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FACHUNTERNEHMEN FÜR ALLE BESTATTUNGSARTEN
June 18th, 2021
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    June 18th, 2021

Der Auftraggeber/ Besteller verpflichtet sich unwiderruflich, die Kosten der Bestattung und auch insbesondere die Kosten für Friedhof, den Arzt und die Einäscherungsgebühren zu tragen. Der Auftraggeber und Nutzungsberechtigte verpflichtet sich, alle Auflagen der Friedhofssatzungen zu befolgen, die Erstanlage des Grabes vorzunehmen sowie für dessen Pflege, Unter-haltung und für die Standsicherheit des Grabmals jederzeit Sorge zu tragen.