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AIF
December 2nd, 2022
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    December 2nd, 2022

Der Erwerb von Anteilen des AIF bzw. des jeweiligen Teilfonds erfolgt auf der Basis der jeweils gültigen konstituierenden Dokumente (Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Organisationsstruktur des AIFM/AIF und Anhang B "Teilfonds im Überblick“) sowie des Prospektes und der Anlegerinformationen nach Art. 105 AIFMG und der wesentlichen Anlegerin- formationen (das "KIID") sowie des letzten Jahres- und Halbjahresberichtes. Gültigkeit haben nur die Informationen, die in den oben genannten Dokumenten enthalten sind. Mit dem Erwerb der Anteile gelten diese als durch den Anleger ge- nehmigt. Der Vertrieb des AIF bzw. des jeweiligen Teilfonds richtet sich in Liechtenstein an professionelle Anleger im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) sowie an Privatanleger. Für allfällige andere Länder gelten die Bestimmungen gemäss Anhang C „Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer“.