GESAMTARBEITSVERTRAGJuly 28th, 2021FiledJuly 28th, 2021o die Interessen der Berufsorganisationen zum gemeinsamen Wohl der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden gebührend zu fördern;
o die Interessen der Berufsorganisationen zum gemeinsamen Wohl der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden gebührend zu fördern;