Rahmenvereinbarung überJuly 10th, 2018
FiledJuly 10th, 2018schließen als Träger oder in nachgewiesener Vollmacht für den Träger einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle (im Folgenden „freier Träger“) die nachstehende Vereinbarung auf der Grundlage der §§ 36a Abs. 2 und 77 SGB VIII.