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ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN DER ROSEN GRUPPE
March 16th, 2023
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    March 16th, 2023

Sofern nicht anders vereinbart, werden Verträge mit ROSEN zu folgenden AEB geschlossen. Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Kauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob der Lieferant die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB) sowie für den Einkauf von Dienstleistungen. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung von ROSEN gültigen Fassung. Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ROSEN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ROSEN in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten dessen Lieferungen vorbehaltlos annimmt oder wenn ein Vertragsdokument des Lieferanten einen Verweis auf seine eigenen Allgemeinen Geschäfts