A BürgerbeteiligungPachtvertrag • January 24th, 2020
Contract Type FiledJanuary 24th, 2020Bedenken / Anregungen Stellungnahme des Planers / der Verwaltung- Abwägung - 1. Im zwischen dem zukünftigen Eigentümer (Gemeinde Erlenbach) des Weinguts und dem Pächter zu schließenden Pachtvertrag wird vereinbart, dass durch auf dem Betriebsgrundstück ausgeführte Tätigkeiten keine negativen Beeinträchtigungen des geplanten Wohngebiets entstehen dürfen.Belästigungen durch Lärm, Geruch oder sonstige Immissionen sind somit ausgeschlossen. I. Eigentum und eingerichteter sowie eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb.Unsere Mandanten betreiben das Weingut, das an das Plangebiet nordöstlich unmittelbar angrenzt.betreiben dort als eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb das bereits in der 3. Generation geführte Weingutund bewirtschaften ca. 10 ha Weinberge mit kontinuierlicher Expansion von zwischen 10 und 20 ha Rebflächen jährlich. Das Weingut ist seit Jahrzehnten vor Ort verwurzelt. Qualität und Traditionsbewusstsein sind gelebte Werte des Betriebs und finden ihre Entsprech