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Anpassung der Anlagen zur Rahmenvereinbarung gemäß § 17a Abs. 2 Nr. 1 KHG
April 9th, 2019
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    April 9th, 2019

Nach der Neufassung des § 17a Absatz 1 KHG durch das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz, PpSG) werden nunmehr, neben den Kosten der in § 2 Nummer 1a KHG genannten Ausbildungsstätten auch die Ausbildungsvergütungen für die in § 2 Nummer 1a KHG genannten Berufe aufgeführt. Zudem regelt der gemäß § 66 Absatz 3 PflBG anzuwendende § 17a Absatz 1 KHG in der am 31.12.2018 geltenden Fassung den Wegfall des Anrechnungsschlüssels im ersten Ausbildungsjahr für Auszubildende, die in den Berufen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflegehilfe ausgebildet werden. Infolge der gesetzlichen Änderungen wird eine Anpassung der Anlage 1 und Anlage 2 zur Rahmenvereinbarung an die neue Gesetzeslage vorgenommen, um die notwendige Konsistenz herzustellen.