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Vereinbarung zwischen der Stadt Öhringen und der Stadtkapelle Öhringen e. V. über die Beteiligung der Stadt zum Betrieb und Unterhaltung der Stadtkapelle
Vereinbarung Über Die Beteiligung Der Stadt an Der Stadtkapelle • January 30th, 2008

Die Stadtkapelle wurde bisher ohne besondere Rechtsform als städtische Einrichtung geführt. Diese Trägerschaft wurde durch die Gründung eines Vereins geändert. Der Verein führt den Namen "Stadtkapelle Öhringen e. V.". Unabhängig von der Rechtsform der Stadtkapelle wird sich die Stadt auch künftig an den wesentlichen Kosten der Stadtkapelle beteiligen. Auch der Aufgabenbereich der Stadtkapelle soll sich im Bezug zur Stadt nicht ändern. Um die gegensei- tigen Rechte und Pflichten zwischen Stadt und Stadtkapelle eindeutig festzulegen, wird die nachfolgende Vereinbarung abgeschlossen.