VEREINBARUNG ÜBER DIE ABRECHNUNG DES MESSSTELLENBETRIEBSENTGELTS FÜR INTELLIGENTE MESSTECHNIKMessstellenbetriebskostenvereinbarung • March 12th, 2018
Contract Type FiledMarch 12th, 2018Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verpflichtet den grundzuständigen Messstellenbetreiber gemäß §§ 29 ff. in den dort geregelten Fällen zum Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess- systemen. Die maximal zulässige Höhe der Messstellenbetriebsentgelte ist vom Gesetzgeber im Rahmen sog. Preisobergrenzen (§§ 31, 32 MsbG) als Bruttopreis vorgegeben worden. Das MsbG sieht im Grund- satz vor, dass auch der Betrieb der modernen Messeinrichtung oder des intelligenten Messsystems (Mess- stellenbetrieb) Teil des Vertrages zwischen Messstellenbetreiber und Anschlussnutzer ist, wobei der An- schlussnutzer das Messstellenbetriebsentgelt schuldet.