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GVL-Vertrag für private Sendeunternehmen (Abo-TV) (nicht-verbandsgebunden)
June 25th, 2021
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    June 25th, 2021

Die GVL und der VPRT haben einen Gesamtvertrag Fernsehen geschlossen, der gemeinsam mit den dazugehörigen Einzelverträgen mit dem 31. Dezember 2006 ausgelaufen ist. Für die darauf folgenden Jahre haben die GVL und der VPRT jeweils für ein Jahr Interimsvereinbarungen geschlossen und die Anwendung der bisherigen Handhabung interimistisch bis zum Abschluss eines neuen Gesamtvertrags zwischen VPRT und GVL beschlossen. Das Verfahren befindet sich derzeit in Auseinandersetzung. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebotes wird daher die Zahlungsverpflichtung und das Meldeverfahren unter Punkt 6 bis 8 dieses Vertrags interimistisch vereinbart. Die Interimszahlungen gelten als Akonto-Zahlungen und werden nach Abschluss neuer gesamtvertraglicher Regelungen, mit den sich daraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen verrechnet.