Common Contracts

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PRÜFUNGSRICHTLINIEN
September 23rd, 2023
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    September 23rd, 2023

Als Rechtsübergang wird die Übertragung der Eigentumsrechte an einer Unionsmarke oder Unionsmarkenanmeldung von einer Person auf eine andere bezeichnet. Unionsmarken und Unionsmarkenanmeldungen können vom bisherigen Inhaber auf einen neuen Inhaber übertragen werden, hauptsächlich durch rechtsgeschäftliche Übertragung oder Rechtsnachfolge. Sofern keine anderweitige Bestimmung besteht, gilt die für Unionsmarken anwendbare Praxis ebenso für Anmeldungen von Unionsmarken.