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Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung • August 15th, 2022

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.08.2022 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit elektronisch, schlauchgebundenen In- sulinpumpen und Insulinpumpen mit CGM abhängiger Steuerung geschlossen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.

Leitfaden für den Vertragsbeitritt gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
Vereinbarung Über Die Hilfsmittelversorgung • May 6th, 2021

Die KKH hat mit Wirkung zum 01.05.2021 eine Vereinbarung gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Hilfsmittelversorgung der Versicherten der KKH mit Insulinpumpen mit rtCGM-Schnittstelle geschlossen. Dieser Vertrag hat eine unbefristete Laufzeit.