Stand 12.12.2017Publishing Agreement • April 14th, 2021
Contract Type FiledApril 14th, 2021Originaltext Regelungsinhalt Bemerkungen(zB zum Alter, zu Schnittstellen mit anderen Normen) Textvorschlag Alternativen 3. Verlagsvertrag Verlagsvertrag § 1172. Durch den Verlagsver- trag verpflichtet sich der Urhe- ber eines Werkes der Literatur, der Tonkunst oder der bildenden Künste oder sein Rechtsnach- folger, das Werk einem anderen zur Vervielfältigung und Verbrei- tung für eigene Rechnung zu überlassen, dieser (der Verle- ger) dagegen, das Werk zu ver- vielfältigen und die Vervielfälti- gungsstücke zu verbreiten. Definition des Verlagsvertrag idF BGBl. Nr. 111/1936 im ABGB nur ganz rudimen- täre Regeln § 1172. 1Durch den Verlagsver- trag verpflichtet sich der Urhe- ber eines Werkes der Literatur, der Tonkunst oder der bildenden Künste, das Werk dem Verleger zur Vervielfältigung und Verbrei- tung auf dessen Rechnung zu überlassen. 2Der Verleger ver- pflichtet sich zur Vervielfältigung des Werks und zur Verbreitung der Vervielfältigungsstücke.(2) Ein Verlagsvertrag kann