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ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN – R05 Stand: Januar 2022 Ihr AnsprechpartnerAss. iur. Heike Cloß E-Mailheike.closs@saarland.ihk.de Tel.(0681) 9520-600 Fax(0681) 9520-690 Gewerbliches Mietrecht
March 4th, 2022
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    March 4th, 2022

Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum, son- dern Geschäftsräume zum Gegenstand hat. Eine klare Abgrenzung zur Wohnraummiete ist notwendig, da die gesetzlichen Mieterschutzvorschriften nur für Wohnraummietver- träge und nicht für Gewerbemietverträge gelten. So gelten weder Kündigungs- und Be- standsschutz oder die Sozialklausel, noch die Vorschriften zur Regelung der Miethöhe. Ferner entfallen der spezielle Räumungsschutz für Mietraum und der ausschließliche Ge- richtsstand des Amtsgerichts. Umso mehr kommt der Gestaltung des Geschäftsraum- mietvertrages besondere Bedeutung zu.