Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011)January 17th, 2017
FiledJanuary 17th, 2017Dem Versicherungsnehmer sind mit Ausnahme des Artikels 14 in diesen Bedingungen gleichgestellt: Der Versicherte, der Anspruchsberechtigte sowie die Personen, für deren Handlungen der Versicherungsnehmer, der Versicherte oder der Anspruchsberechtigte einzustehen hat.