ContractNovember 27th, 2020
FiledNovember 27th, 2020Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH & Co. KGfür die Annahme von gewachsenen, organoleptisch unauffälligen Bodenmaterialien STAND NOVEMBER 2020 I. GELTUNG UND BEFRISTUNG DER VERFÜLLUNG 1. Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns als Grubenbetreiber (Dyckerhoff Kieswerk Trebur GmbH & Co.KG; auf diesen beziehen sich im Nachfolgenden die Bezeichnungen uns/wir etc.) und dem Anlieferer (Kunde) zur Anlieferung und Annahme von unbelastetem, unbedenklichem Erdaushub (im folgenden Wiederverfüllmaterial) zur Wiederverfüllung der Sand- und Kiesgrube in Trebur-Geinsheim. Das angelieferte Material hat zwingend unseren Annahmebedingungen in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung zu entsprechend. Diese Annahmebedingungen sind den AGB als Anlage 1 beigefügt.2. Die AGB gelten auch, wenn der Kunde bei Abschluss des Auftrags über die Annahme auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich individuell in der A