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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Bielefeld GmbH für das Laden an öffentlich zugänglichen Ladepunkten
February 25th, 2022
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    February 25th, 2022

Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Stadtwerke in Textform zustande. Zugang zu den Ladepunkten erhält der Kunde/die Kundin nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde/die Kundin fordert die Stadtwerke hierzu ausdrücklich auf.