Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Bielefeld GmbH für das Laden an öffentlich zugänglichen LadepunktenFebruary 25th, 2022
FiledFebruary 25th, 2022Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Stadtwerke in Textform zustande. Zugang zu den Ladepunkten erhält der Kunde/die Kundin nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß §§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 Nr. 2 BGB, es sei denn, der Kunde/die Kundin fordert die Stadtwerke hierzu ausdrücklich auf.