Common Contracts

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zur Verwendung im Geschäftsverkehr unter Unternehmern
June 23rd, 2010
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    June 23rd, 2010

Für die Ausführung von Bauleistungen gilt die nachstehend abgedruckte Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B als Ganzes und auszugsweise auch die Abrechnungsregelungen der VOB Teil C, nämlich die jeweiligen Abschnitte 5 der DIN18299 und DIN 18379 als „Allgemeinen Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)". Nachrangig gelten die Bestimmungen des BGB.