EinleitungsanzeigeJanuary 28th, 2008
FiledJanuary 28th, 2008tiefahrt selbst vor. Die Klägerin wies dabei anhand der erforderlichen Messungen im November und Dezember 2005 während des Betriebs der Anlage durch die Beklagte drei Mal erfolgreich nach, dass die modernisierte Anlage die vertraglich zugesagten Leistungsparameter erfüllte (Beilagen K 4-6). Die Beklagte war jedoch zunächst nicht bereit, ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.