Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Berufsakademie Sachsen gemäß § 83 SGB IX zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) und dem Hauptpersonalrat beim SMWKAugust 18th, 2005
FiledAugust 18th, 2005Die dauerhafte berufliche Integration schwerbehinderter Menschen ist ein Grundsatzziel für alle Beteiligten und kann nur durch deren partnerschaftliche Zusammenarbeit ermöglicht werden. Die Vereinbarung ist eine Chance für die Verbesserung der beruflichen Integration schwerbehinderter Menschen. Um dies zu erreichen, werden konkrete, realisierbare Zielvereinbarungen abgeschlossen. Unverzichtbare Voraussetzungen sind größtmögliche Transparenz und Berücksichtigung der betrieblichen Besonderheiten.