Stand: 17.03.2022November 8th, 2021
FiledNovember 8th, 2021Das ursprüngliche Vorhaben insbesondere des Bundesarbeitsmini- steriums, einen Tarifvertrag für die Pflegebranche auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) flächendeckend zu erstrecken und auf diese Weise sämtlichen Pflegeeinrichtungen einen Tarifvertrag staatlich vorzuschreiben, war Ende Februar 2021 gescheitert. Erst im Juni 2019 war die „Bundesvereinigung der Arbeit- geber in der Pflegebranche (BVAP)“ im Wesentlichen vom Arbeiter- Samariter-Bund (ASB) und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gegründet worden, dessen Mitgliedsunternehmen nach Schätzung des Arbeit- geberverbandes privater Pflegeanbieter (bpa) nur einen einstelligen Prozentsatz der Beschäftigten in der Pflegebranche repräsentieren. Die BVAP hatte sich im September 2020 mit der Dienstleistungs- gewerkschaft Verdi auf einen Tarifvertrag in der Pflege geeinigt, der am 1. Juli 2021 in Kraft treten sollte. Durch das vom Bundesarbeits- ministerium initiierte Pflegelöhneverbesserungsgesetz war Ende November 2019 § 7a