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Fotoclub Neustadt-Glewe e.V. Satzung vom 02. Februar 2022
February 3rd, 2022
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    February 3rd, 2022

Satzung des Vereins "Fotoclub Neustadt-Glewe e.V." A. Allgemeines § 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Fotoclub Neustadt-Glewe e.V." Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des Vereins ist Neustadt-Glewe. § 2 Zweck des Vereins (1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Betätigungen auf dem Gebiet der Amateurfotografie. Darunter sind insbesondere die regelmäßigen Veranstaltungen von Fotoausstellungen, Dia- und Multimediavorträgen sowie die Durchführung von Fotokursen zu verstehen. (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 3 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. B. Mitgliedschaft § 4 Mitglieder (1) Der Vere