Haftungsinformationen des Möbelspediteurs gemäß § 451g HGBHaftungsinformationen Des Möbelspediteurs • February 5th, 2009
Contract Type FiledFebruary 5th, 2009Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.