Common Contracts

1 similar null contracts

Vereinbarung
July 28th, 2020
  • Filed
    July 28th, 2020

Der deutsche Gesetzgeber hat im Infektionsschutzgesetz (IfSG) normiert, wie im Falle des Auftretens ansteckender und potentiell tödlicher Krankheiten beim Menschen zu verfahren ist. Im IfSG ist geregelt, welche behördlichen Zwangsmaßnahmen möglich sind und welche Pflichten für jeden Bürger bestehen. Hierdurch ergeben sich auch für sie als Mieter bestimmte Pflichten. Nach § 6 IfSG ist jeder Verdacht einer Erkrankung, jede Erkrankung und jeder Tod aufgrund einer Infektion mit bestimmten, ansteckenden Krankheiten wie Cholera oder Masern nicht nur den Behörden, sondern auch dem Vermieter unverzüglich zu melden; die Meldepflicht ist daher im Innenverhältnis