ÄNDERUNGSVEREINBARUNGMay 12th, 2014
FiledMay 12th, 2014Die herrschende Gesellschaft hält sämtliche Geschäftsanteile am Stammkapital der be- herrschten Gesellschaft und ist damit Alleingesellschafterin der beherrschten Gesellschaft. Zwischen der herrschenden Gesellschaft als Organträger und der beherrschten Gesellschaft als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 5. Ap- ril 2001.