Besondere BedingungenJuly 29th, 2016
FiledJuly 29th, 2016Der Geltungsbereich im Rahmen dieser „Besonderen Bedingungen“ versicherter Risiken für kurzfristige Veranstaltungen, ist das Gebiet der BR Deutschland. Außerhalb dieses Geltungsbereiches gelegene Risikoorte sind vor Veranstaltungsbeginn dem Versicherer anzumelden. Versicherungsschutz besteht erst zu dem Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung durch den Versicherer und nach Einigung über den ent- sprechenden Prämienzuschlag.