Common Contracts

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Geltung
September 25th, 2015
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    September 25th, 2015

Alle Lieferverträge schließen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Erteilung eines Auftrages an. Abweichungen und Geschäftsbedingungen, die unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Selbst dann, wenn wir uns zur Anerkennung von abweichenden Geschäftsbedingungen bereit erklären, ist unsere nachfolgende Bedingung über den Eigentumsvorbehalt unabdingbar. Weiter ist unabdingbar, dass wir im Rahmen der Gewährleistung nur für Schäden am Liefergegenstand selbst haften und weitergehende Ansprüche, soweit sie nicht von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten sind, ablehnen.