Öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 46 Abs. 3 LWG iVm §§ 18, 19 GkZÖffentlich-Rechtlicher Vertrag Zur Aufgabenübertragung • December 15th, 2020
Contract Type FiledDecember 15th, 2020Die Parteien haben am 27.01.2011 den als Anlage 1 beigefügten Beitrittsvertrag (nachfolgend auch „Beitrittsvertrag“ genannt) nebst Nebenabrede vom 27.01.2011 (beigefügt als Anlage 2) geschlossen. Die Gemeinde hat dem Zweckverband damit die Aufgabe der zentralen Schmutzwasserbeseitigung übertragen. Am 13.01.2020 haben die Parteien einen 1. Nachtrag zum Beitrittsvertrag nebst Nebenabrede (beigefügt als Anlage 3) geschlossen, mit welchem die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung von der Gemeinde auf den Zweckverband vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht übertragen wurde. Die Kommunalauf- sicht des Kreises Plön hat die Genehmigung dieses 1. Nachtrags unter der Maßgabe erteilt, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 46 Abs. 3 LWG iVm § 18, 19 GkZ wiederum zur Genehmigung vorgelegt wird.