WerkvertragNovember 24th, 2021
FiledNovember 24th, 2021Die/der AN überträgt der AG an allen im Zusammenhang mit der Beauftragung erstellten Arbeitsergebnissen, Unterlagen, Dokumentationen, Entwürfen usw. ausschließlich und unbeschränkt sämtliche Eigentums- und (z.B. urheberrechtliche) Nutzungsrechte. Die Rechteeinräumung umfasst auch Rechte etwaig beteiligter Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Bildrechte, Rechte an Fotos, Grafiken, Musiken usw. Die/der AN stellt die AG von allen Ansprüchen Dritter, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden, frei. Die/der AN räumt der AG das Recht ein, Name und die zugehörige Organisation - in der Funktion als externe*r Gutachter*in - in der Datenbank des Akkreditierungsrates zu hinterlegen.