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EDI – Rahmenvertrag bei Gas
November 18th, 2015
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    November 18th, 2015

Durch den Beschluss der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20.08.2007, Az.: BK7-06-067, wur- den von der BNetzA verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Datenformaten, Nachrich- tentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Vertragspartnern mit Gas festgelegt. Der Netzbetreiber setzt diese Vorgaben auf der Grundlage dieses EDI-Rahmenvertrages um. Diese Vereinbarung gilt aber auch entsprechend für geschäftliche Transaktionen zwischen den Parteien außerhalb des Anwendungsbereiches des vorgenannten Beschlusses, sofern eine analoge Anwendung des Beschlusses praktikabel ist.