Konsolidierte FassungMarch 8th, 2016
FiledMarch 8th, 2016abgeschlossen zwischen der Ärztekammer für Tirol einerseits und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger unter Mitunterfertigung der Tiroler Gebietskrankenkasse mit Rechtswirkung für die in § 2 angeführten Krankenversicherungsträger andererseits.