RichtlinienRichtlinien Zur Förderung Von Kindern in Kindertagespflege • July 4th, 2017
Contract Type FiledJuly 4th, 2017Die Kindertagespflege ist in den §§ 22 bis 24 SGB VIII geregelt. Die §§ 27, 28 des Schles- wig-Holsteinischen Kindertagesstättengesetztes (KiTaG) regeln Näheres. Der damit verbun- dene Auftrag zur Förderung von Kindern ist eine Leistung der örtlichen Jugendhilfe, die we- gen § 2 Abs. 2 Ziffer 3 SGB VIII dem Kreis innerhalb seiner Grenzen und finanziellen Kapazi- täten obliegt.