VereinbarungJanuary 27th, 2023
FiledJanuary 27th, 20231Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Erkrankungen vom 17.07.2017 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (Vertragsparteien) erstmals damit beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung die Vereinbarung über die Höhe und Ausgestaltung von Sanktionen bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu schließen. 2Infolge der Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen wurden die Vertragsparteien mit Inkrafttreten des Gesetzes für bessere und unabhängige Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 beauftragt, die „Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions- Vereinbarung)“ vom 26.03.2019 fortzuschreiben. 3Daraufhin wurde die Vereinbarung gemäß
VereinbarungMarch 5th, 2021
FiledMarch 5th, 20211Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Erkran- kungen vom 17.07.2017 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (Vertragsparteien) erstmals damit beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung die Vereinbarung über die Höhe und Ausgestaltung von Sankti- onen bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu schließen. 2Infolge der Weiterent- wicklung der Pflegepersonaluntergrenzen wurden die Vertragsparteien mit Inkrafttreten des Ge- setzes für bessere und unabhängige Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 beauftragt, die „Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung)“ vom 26.03.2019 fortzuschreiben. 3Daraufhin wurde die Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 4b und 5 SGB V (PpUG-Sanktions-Vereinb
VereinbarungMarch 5th, 2021
FiledMarch 5th, 20211Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Erkran- kungen vom 17.07.2017 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und die Deutsche Kran- kenhausgesellschaft (Vertragsparteien) erstmals damit beauftragt, im Benehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung die Vereinbarung über die Höhe und Ausgestaltung von Sankti- onen bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen zu schließen. 2Infolge der Weiterent- wicklung der Pflegepersonaluntergrenzen wurden die Vertragsparteien mit Inkrafttreten des Ge- setzes für bessere und unabhängige Prüfungen (MDK-Reformgesetz) vom 14.12.2019 beauftragt, die „Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung)“ vom 26.03.2019 fortzuschreiben. 3Daraufhin wurde die Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 4b und 5 SGB V (PpUG-Sanktions-Vereinb