Common Contracts

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PRÄAMBEL
January 30th, 2022
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    January 30th, 2022

Die Swietelsky Energie GmbH vergibt Aufträge auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet). Basis der Bestimmungen dieser AGB ist die ÖNORM B 2110 in der Fassung vom 15.03.2013. Punkt 4 der ÖNORM B 2110 (Verfahrensbestimmungen) gilt nicht. Die gegenständlichen AGB modifizieren, ergänzen oder erweitern die ÖNORM B 2110 über deren Bestimmungen hinaus in jenen Punkten, die in den nachstehenden Bestimmungen in Klammer angeführt sind. Begriffe und Definitionen entsprechen jenen der ÖNORM B 2110 und ÖNORM A 2050 sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.

PRÄAMBEL
January 27th, 2022
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    January 27th, 2022

Die Ing. Baierl GmbH vergibt Aufträge auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet). Basis der Bestimmungen dieser AGB ist die ÖNORM B 2110 in der Fassung vom 15.03.2013. Punkt 4 der ÖNORM B 2110 (Verfahrensbestimmungen) gilt nicht. Die gegenständlichen AGB modifizieren, ergänzen oder erweitern die ÖNORM B 2110 über deren Bestimmungen hinaus in jenen Punkten, die in den nachstehenden Bestimmungen in Klammer angeführt sind. Begriffe und Definitionen entsprechen jenen der ÖNORM B 2110 und ÖNORM A 2050 sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.