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BARA GERÜSTBAU GmbH & Co. KG
October 26th, 2020
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    October 26th, 2020

Die Erstellung von Gerüsten und ihre Vermietung erfolgen grundsätzlich zu unseren nachstehenden Bedingungen und den im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis enthaltenen technischen Erfordernissen. Nachrangig gelten –wenn nicht anders vereinbart– die entsprechenden Bestimmungen der VOB/B und VOB/C in der jeweils gültigen Fassung, der gültigen Normen und der Unfallverhütungsvorschriften als vereinbart. Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht.