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AUFTRAGSVERARBEITUNGSVEREINBARUNG
June 27th, 2022
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    June 27th, 2022

Diese Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) ist Ausdruck der Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Bedingungen für die Verarbeitung Personenbezogener Daten des Kunden gemäß jegliche anwendbare schriftliche Rahmenvereinbarung mit Dynatrace, der die Nutzung der von Dynatrace erworbenen Dienstleistungen durch den Kunden unterliegt und alle damit zusammenhängenden Bestellformularen und Leistungsbeschreibungen (zusammen der „Vertrag“). Diese AVV ist eine Änderung des Vertrages und tritt mit ihrer Aufnahme in den Vertrag in Kraft, wobei diese Aufnahme in dem Vertrag, in einer Bestellung oder in einer unterzeichneten Änderung des Vertrages festgelegt werden kann („Datum des Inkrafttretens“). Nach ihrer Aufnahme in den Vertrag bildet diese AVV einen Teil des Vertrages und regelt die Verarbeitung der persönlichen Daten des Kunden durch die Dynatrace Gruppe.