Common Contracts

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Huber IT GmbH
January 24th, 2018
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    January 24th, 2018

Die in den Anlagen des Angebots als „Mitwirkungspflichten des Kunden“ bezeichneten Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten. Das bedeutet: Sofern für die Huber IT ersichtlich ist, dass der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht vertragsgemäß erbringt, wird sie dem Kunden dieses per Fax mitteilen und auf die Folgen eines etwaigen weiteren Verzugs hinweisen