ZwischenApril 24th, 2017
FiledApril 24th, 2017Der Auftraggeber stellt jährlich, in der Zeit vom 01.03.2017 bis zum 15.05.2017, bei dem für ihn zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) einen Mehrfachantrag als Grundlage landwirtschaftlicher Förderleistungen.