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Allgemeine Bedingungen zur Überlassung und Nutzung von Schaltern in den Terminalanlagen der Fraport AG
Allgemeine Bedingungen Zur Überlassung Und Nutzung Von Schaltern • December 19th, 2018

Die Fraport AG hat in ihrer Funktion als Betreiberin des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main die Aufgabe, Flughafeneinrichtungen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. In Wahrnehmung ihrer lnfrastrukturverantwortung stellt sie in den Terminalanlagen des Flughafens gegen Entgelt unterschiedliche Schalter zur Nutzung bereit. Dabei steht die Fraport AG in der Verantwortung, die begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten nach sachgerechten , objektiven, transparen- ten und nichtdiskriminierenden Kriterien zu verteilen.