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Aufnahmeantrag
August 19th, 2019
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    August 19th, 2019

Die Mitgliedschaft beginnt zum 1. Januar des laufenden Jahres. Sie kann schriftlich mit dreimonatiger Frist zum Jah- resende gekündigt werden. Mitgliedsbeiträge sind als Jahresbeiträge jeweils am 31. Januar des Jahres im Voraus fällig. Der Mitgliedsbeitrag ist erstmals fällig für das laufende Geschäftsjahr der Aufnahme, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Aufnahme erfolgt. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversamm- lung. Im Mitgliedsbetrag ist das Abonnement des Fachorgans des ITVA altlasten spektrum (6 Hefte pro Jahr) als Printversion oder eJournal enthalten. Die zur Aufnahme erforderlichen Angaben sind unterstrichen. Ohne die Bereit- stellung dieser Daten können wir den Mitgliedsvertrag mit Ihnen nicht abschließen.