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November 29th, 2002
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    November 29th, 2002

Die gegenständliche Honorarregelung ist eine Sondervereinbarung gemäß § 33 Abs. 2 ZTKG und ist zwischen den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bzw. der Eisenbahn- Hochleistungsstrecken AG (HL-AG) einerseits und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK) andererseits abgeschlossen und wird zur Anwendung im Hinblick auf die erforderliche Qualität der Planungsleistungen empfohlen. Sie leitet sich von der Honorarordnung Bauwesen (GOB gem. § 33 Abs. 1 ZTKG) der BAIK ab und wurde in der Zeit vom Juni 2001 bis Oktober 2002 unter Mitwirkung der unterfertigten Auftraggeber neu überarbeitet.