VERWALTERVERTRAGOctober 13th, 2017
FiledOctober 13th, 2017Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der Teilungserklärung jeweils in Verbindung mit der Gemein- schaftsordnung, weiteren dem Verwalter bekannt gegebenen Vereinbarungen und Beschlüssen und dem Wohnungseigentumsge- setz (WEG), soweit dieser Vertrag nicht nachfolgend wirksam etwas anderes bestimmt. Ergänzend gelten die gesetzlichen Best- immungen über den entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag.